Der Widerstand gegen das drohende Singletrail-Verbot scheint Wirkung zu zeigen. Die Solothurner Regierung rät von einem Bikeverbot auf schmalen Wegen (Singletrails) im neuen Waldgesetz ab. Doch entscheidend ist, was das Parlament beschliesst. Noch ist das „Quasi-Verbot“ nicht definitiv vom Tisch.

Der Protest der Mountainbike-Gemeinschaft im Kanton Solothurn war gross seit letztem Herbst 2024 und er wurde scheinbar auch gehört. Denn der Regierungsrat will das Bikeverbot auf allen nicht befestigten Wegen im Wald wohl wieder aus dem Gesetz streichen. Im Solothurner Wald soll also der Status Quo zum Hier und Jetzt bleiben.

Das klang letztes Jahr noch ganz anderes: «Die grundsätzliche Erlaubnis zum Radfahren wird auf bestehende Waldstrassen und speziell bezeichnete Wege beschränkt», hiess es 2024 im Vernehmlassungsentwurf. Die IG Mountainbike Kanton Solothurn (IG MTB-SO) wehrte sich mit einer Petition und reichte gut 12’000 Unterschriften ein. Darüber hinaus lobbyierte die MTB-SO bei den anderen Waldnutzern und auch bei den Parteien. «Unsere Argumente wurden verstanden und flossen in Antworten der Parteien und Verbände ein – zumindest da, wo wir sie gesehen haben», erklärt Roy Studer, Co-Präsident der IG MTB-SO.

Der Bevölkerung liege der Wald offensichtlich am Herzen, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung zum Abschluss der Vernehmlassung. 73 Stellungnahmen seien zum Waldgesetz eingegangen. Besonders das Thema Freizeit, im Speziellen das Fahrradfahren bewege die Menschen.

Roy Studer gibt sich im Gespräch verhalten optimistisch: «Die Tendenz stimmt, aber es ist immer noch alles möglich – auch eine Rückkehr zum Verbot.» Er sei aber überzeugt, dass gerade die Parteien das öffentliche Interesse am Mountainbiken sehen, schliesslich ist die Mountainbike-Gemeinschaft unterdessen eine nicht zu übersehende Freizeit- oder Sportgruppe in der Bevölkerung. «Eigentlich ging es bei der Revision des Waldgesetzes um Klimaschutz. Jetzt steht die Freizeitnutzung im Vordergrund», beschreibt er.

Skeptisch äussern sich die Vertreterin der Revierjagd und der Präsident des Verbands der Bürgergemeinden (BWSO) in der Solothurner Zeitung. Sie kritisieren, dass nicht klar sei, was als existierender Weg gelte und befürchten, dass nun informell entstandene Singletrails legalisiert würden. «Dagegen würden wir uns wehren», wehrt sich der BWSO-Präsident. Die Definition des Weges werde in der Botschaft der Regierung zum Gesetz präzisiert, verspricht der Chef des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) im Kanton.

Was letztlich im Gesetz steht, entscheidet das Parlament. Unklar ist gemäss Solothurner Zeitung, ob das Gesetz noch vor den Sommerferien vom bisherigen Parlament oder danach von der neu gewählten Legislative behandelt wird. Die IG MTB-SO ist in Kontakt mit den Mitgliedern der Kommission, die das Geschäft vorbereitet. «Uns jetzt zurückzulehnen wäre falsch. Wir müssen dranbleiben bis zum Schluss!» erklärt Roy Studer. Inkrafttreten soll das neue Solothurner Waldgesetz im Lauf des Jahres 2026.

Es ist davon auszugehen, dass die Solothurner Regierung in ihrer Mitteilung zum neuen Waldgesetz die Mehrheitsmeinung wiedergibt und das Singletrail-Verbot abgewendet worden ist. Das ist zweifellos ein Erfolg für die IG MTB-SO. Wie ihr das gelungen ist, ist auch für Mountainbike-Organisationen in anderen Kantonen interessant. Roy Studer zählt die wichtigsten Schritte auf: «Wir haben früh in den Meinungsbildungsprozess eingegriffen. Wir haben auch Nicht-Bikern die Freizeitaktivität Mountainbiken erklärt. Wir haben allen die Informationen zur Verfügung gestellt: Statistiken und wissenschaftliche Grundlagen zum Mountainbiken im Wald. Damit haben wir uns Glaubwürdigkeit und Respekt verschafft.»